Uns ist es sehr wichtig, dass Dein Geld für Deine Reise gut geschützt ist. Deshalb ist Albanien Reisen Mitglied beim Schweizer Garantiefonds der Reisebranche. Damit bist Du auch im – höchst unwahrscheinlichen – Fall einer Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens umfassend abgesichert.
Wenn Du Deine Reise bei uns buchst, geniesst Du automatisch den finanziellen Schutz des Garantiefonds. So kannst Du Deine Reise nach Albanien und in den Westbalkan ganz entspannt planen.
Was ist der Garantiefonds?
Der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche – kurz Garantiefonds – schützt Kundinnen und Kunden von Schweizer und Liechtensteinischen Reiseveranstaltern. Sein Ziel ist es, sicherzustellen, dass:
- Deine eingezahlten Gelder geschützt sind
- Deine Rückreise organisiert wird, falls ein Veranstalter ausfällt
- Dein Vertrauen in seriöse Reiseanbieter gestärkt wird
Finanziert wird der Garantiefonds durch:
- Einen kleinen Konsumentenbeitrag, der bereits im Gesamtpreis Deiner Reise enthalten ist
- Eine jährliche finanzielle Beteiligung unseres Unternehmens
Was gilt als Pauschalreise?
Der Schutz des Garantiefonds greift, wenn Du eine Pauschalreise buchst. Das ist eine im Voraus festgelegte Kombination aus mindestens zwei der folgenden Leistungen (mit mindestens 24 Stunden Dauer oder einer Übernachtung):
- Transport (z.B. Flug oder Transfer)
- Unterkunft
- Weitere touristische Leistungen, die einen wesentlichen Teil der Reise ausmachen
Eine typische Albanien Reise von uns – mit Hotel, Transfers, Ausflügen oder Wanderprogramm – zählt meist als Pauschalreise.
Welche Leistungen sind durch den Garantiefonds gedeckt?
Im unwahrscheinlichen Fall, dass unser Unternehmen zahlungsunfähig wird, sichert der Garantiefonds:
- die Rückerstattung Deiner bereits bezahlten Beträge, oder
- die Durchführung Deiner Reise, soweit möglich, oder
- Deine Rückführung, falls Du Dich bereits unterwegs befindest.
Du reist also jederzeit mit maximaler Sicherheit.
Was ist nicht gedeckt?
Der Garantiefonds übernimmt nur Leistungen, die im Schweizer Pauschalreisegesetz vorgesehen sind. Nicht gedeckt sind unter anderem:
- Einzelleistungen wie separate Flug- oder Hotelbuchungen
- Ferienwohnungen, Mietwagen oder einzelne Tickets
- Gutscheine, Wettbewerbspreise oder Gutschriften
- Taxis, Kommunikation, zusätzliche Spesen
- Annullationskosten oder Leistungen wie Versicherungen und Visagebühren
Was musst Du im Schadenfall tun?
Sollte dieser Fall eintreten (der in der Praxis extrem selten ist), gilt:
- Melde Deine Ansprüche spätestens 60 Tage nach Reiseende direkt beim Garantiefonds an
- Bewahre Deine Buchungsbestätigungen, Zahlungsbelege und Korrespondenz gut auf
- Der Garantiefonds kann für die Bearbeitung eine geringe Aufwandgebühr erheben
Wir sorgen für eine sichere und sorgenfreie Reise
Mit Albanien Reisen buchst Du nicht nur eine persönliche und authentische Reise – Du buchst auch maximale Sicherheit.
Wir freuen uns darauf, Dich bald im Westbalkan willkommen zu heissen!
Weitere Informationen zu den Leistungen im Detail findest du im Infoblatt für Konsumenten.

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