1. Vertragsgegenstand
a) Der Vertrag zwischen Ihnen und Albanien Reisen GmbH (nachfolgend Albanien Reisen) kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Albanien Reisen wirksam.
b) Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht die buchende Person für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein.
2. Leistungen
a) Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung gemäss unserer Webseite und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Albanien Reisen schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von Albanien Reisen beginnen am Destinationsflughafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.
b) Touren und Wanderungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Programmänderungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Sind die Verhältnisse oder das Wetter im beabsichtigten Gebiet schlecht und die Tour kann nicht stattfinden, sucht Albanien Reisen nach einer gleichwertigen Ausweichmöglichkeit in einem anderen Gebiet.
3. Teilnehmerzahl
Die Reisegruppe besteht aus mindestens 6 und maximal 14 Teilnehmern. Bei Nichterreichen der Mindestanzahl kann Albanien Reisen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungsbedingungen
a) Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind folgende Anzahlungen pro Person zu leisten:
Reisearrangements bis CHF 1’999 Anzahlung von CHF 500.-
Reisearrangements zwischen CHF 2’000 – CHF 2’499 Anzahlung von CHF 700.-
Reisearrangements ab CHF 2’500 Anzahlung von CHF 1’000.-
b) Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Albanien Reisen die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren geltend machen.
c) Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
5. Buchungsgebühren
a) Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon- oder andere Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
b) Offerten für Individualreisen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person und Anfrage max. jedoch CHF 120 erhoben.
6. Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ca. 10 Tage vor Reisebeginn ausgehändigt oder zugestellt.
7. Annullierungs- und Umbuchungskosten, Reiseabbruch
a) Wenn Sie die Reise absagen (annullieren), ändern oder umbuchen, müssen Sie dies fristgerecht und schriftlich per E-Mail mitteilen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend
b) Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60, pro Auftrag maximal CHF 120 als Bearbeitungsgebühr erhoben.
c) Annullieren Sie die Reise innerhalb der folgenden Fristen, so gelten nebst den Bearbeitungsgebühren, folgende Annullierungskosten pro Reisearrangement:
90 bis 61 Tage vor Reisebeginn 0% des Reisepreises
60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
30 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
7 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
d) Albanien Reisen empfehlt Ihnen dringend zum Abschluss einer Annullationskostenversicherung, sofern Sie nicht bereits privat über eine solche verfügen.
8. Vorzeitige Beendigung der Reise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurückbezahlt, sofern sie Albanien Reisen nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen unsere Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
9. Ersatzreisende Person
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 8.b) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/ die Ersatzreisende/n zu übernehmen.
10. Programm- und Preisänderungen
Albanien Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Angaben, Leistungsbeschreibungen und Preise im Internet vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Albanien Reisen Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus;
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der
Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten und erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
11. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Albanien Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Albanien Reisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Albanien Reisen nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die Albanien Reisen nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Albanien Reisen orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
12. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Albanien Reisen veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Albanien Reisen so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Albanien Reisen bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
Ihre Mitwirkungspflicht
13. Persönliche Voraussetzungen
Es ist unerlässlich, dass Sie sich auf Reisen in fremde Länder deren Sitten und Gebräuche anpassen. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer, die eine Gruppe gravierend stören oder sich nicht den Regeln des Reiselandes anpassen, von der Reiseteilnahme ausschliessen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.
14. Gesundheitliche Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einer Wanderreise wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Bitte beachten Sie auch die ausgeschriebene Leistungsstufe auf unserer Website. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen oder eine zu hohe Leistungsstufe auswählen, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Wanderungen abzulehnen. Nach Möglichkeit wird ein Ersatzprogramm angeboten, dessen Kosten zu Lasten des Teilnehmers gehen.
Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.
16. Haftung und Schadenersatz
Albanien Reisen verfügt über die geforderte Haftpflichtversicherung. Für Hochtouren arbeitet Albanien Reisen u.a. auch mit Bergführerinnen und im Ausland mit professionellen PartnerInnen zusammen, die den lokalen Gesetzesbestimmungen unterliegen. Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Risiken von Wander– und Outdoor–Aktivitäten. Auf Wanderungen im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, werden Sie mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals vorhersehbar sind. Albanien Reisen haftet nicht für Unfälle, die nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen. Albanien Reisen haftet insbesondere nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und auf folgende Ursache zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, das Albanien Reisen und ihre Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Albanien Reisen ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Albanien Reisen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Ausgabedatum November 2022
Der Schweizer Spezialist für Wander- & Kulturreisen in Albanien und Kosovo
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